Glossar
Kontierung: Bedeutung und Ablauf in der Kanzlei
Die Zuordnung eines Belegs zu Konto, Gegenkonto und steuerlicher Behandlung – die Grundlage jeder Buchung.
Kontierung bedeutet, einem Beleg die Konten zuzuordnen, auf denen er gebucht wird: Konto und Gegenkonto, die Richtung (Soll oder Haben) und bei Bedarf die steuerliche Behandlung, etwa über einen BU-Schlüssel. Welche Konten infrage kommen, bestimmt der Kontenrahmen des Mandanten, zum Beispiel SKR03 oder SKR04.
Kontierung, Vorkontierung, Buchung
- Vorkontierung: Ein Vorschlag, wie ein Beleg gebucht werden soll – früher per Stempel auf dem Papierbeleg, heute meist in der Software.
- Kontierung: Die geprüfte Zuordnung durch die Kanzlei.
- Buchung: Der festgeschriebene Buchungssatz in der Finanzbuchhaltung, etwa über einen Buchungsstapel.
Warum einheitliche Kontierung zählt
Werden gleiche Belege unterschiedlich kontiert, leiden Auswertungen, Vorjahresvergleiche und die Abstimmung mit dem Mandanten. Eine dokumentierte Hauskonvention – welche Kostenart auf welches Konto – ist deshalb die Basis jeder Automatisierung.
Wiederkehrende Fälle lassen sich mit Kontierungsregeln vereinheitlichen. Software kann Vorschläge machen – in Mandaxa aus Regeln, früheren Entscheidungen der Kanzlei und einer KI-Einschätzung des Belegtexts. Die Entscheidung trifft immer ein Mensch.